Gebühren in Strafsachen / Ordnungswidrigkeiten
In Strafsachen und in Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten gelten sogenannte Rahmengebühren (Betragsrahmen), innerhalb derer der Rechtsanwalt die Gebührenhöhe bestimmen kann.
Insbesondere richtet sich dies nach Art und Schwere des Schuldvorwurfes, den Einkommensverhältnissen, der Bedeutung der Sache, sowie Umfang und Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit.
Die gesetzlichen Gebühren sind der Höhe nach begrenzt, der Rechtsanwalt kann jedoch im Einvernehmen mit seinem Auftraggeber durch schriftliche Vergütungsvereinbarung abweichen.
Die nachfolgende Tabelle gibt daher nur die gesetzliche Regelung wieder, die bei umfangreicheren Strafsachen die Tätigkeit in der Regel nicht angemessen vergüten; besprechen Sie daher mit Ihrem Anwalt daher auch unbedingt die Kostenfrage.
Die nachfolgende Tabelle gilt nur Strafverfahren ! (Die Erläuterung ist im Anschluss an die Tabelle)
Rahmengebühr |
Mittelgebühr |
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Grundgebühr |
30 – 300 |
165 |
Vorbereitendes Verfahren |
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Terminsgebühr |
30 – 250 |
140 |
Verfahrensgebühr |
30 – 250 |
140 |
Verfahren vor Amtsgericht |
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Verfahrensgebühr |
30 – 250 |
140 |
Terminsgebühr |
60 – 400 |
230 |
Berufungsverfahren nach Urteil des Amtsgerichtes |
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Verfahrensgebühr |
70 – 470 |
270 |
Terminsgebühr |
70 – 470 |
270 |