Sie möchten gerne wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Ich darf Ihnen hiermit helfen, einen kurzen Überblick zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Erläuterungen nur eine kurze Einführung darstellen können; genaue und konkrete Angaben kann ich nur dann machen, wenn ich die Angelegenheit vollständig kenne.
Zu allen Gebühren kommen noch etwaige Auslagen des Rechtsanwaltes, wie Kopiekosten, MwSt., Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld hinzu.
Vorfragen:
Um was für eine Streitigkeit bzw. Angelegenheit zu welchem Rechtsgebiet handelt es sich ?
Klicken Sie hierzu zur Erläuterung auf die nachfolgenden Stichworte
- Erstberatung
- zivilrechtliche Angelegenheit, einschließlich Familienrecht
- strafrechtliche Angelegenheit
- Ordnungswidrigkeiten
- verwaltungsgerichtliche Angelegenheit – Behörden
- sonstige Angelegenheit
ERSTBERATUNG
Die Erstberatung erfolgt in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft.
Die Maximalgebühr beträgt maximal € 190,00 zuzüglich 19% MwSt*
Die Minimalgebühr beträgt € 10,00 zuzüglich 19% MwSt
zuzüglich Ersatz von Auslagen
maximal € 27,00 für Porto oder Telefonkosten
€ 0,50 pro gefertigter Kopie
* Dieser Höchstsatz gilt nur für Verbraucher
ZIVILRECHTLICHE ANGELEGENHEIT
Unter zivilrechtlichen Angelegenheiten versteht man Streitigkeiten zwischen Privatpersonen untereinander.
z.B.
Schadenersatzansprüche ( zb. Verkehrsunfällen )
Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen
familienrechtliche Angelegenheiten
Mietangelegenheiten
Kauf
Schmerzensgeld
usw.
Hier bemessen sich die Gebühren nach dem sogenannten Streitwert.
Der Streitwert ist der Wert in € , um den gestritten wird.
Bei einem Verkehrsunfall die Summe aller Ansprüche, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und dergl.
Weiter ist zu unterscheiden, ob der Rechtsanwalt nur außergerichtlich (Tabelle 1) tätig ist und die Angelegenheit außergerichtlich erledigt werden kann, oder ob der Rechtsanwalt auch gerichtlich (Tabelle 2) tätig wird, d.h. die Angelegenheit vor Gericht ausgestritten werden muß.
STRAFRECHTLICHE ANGELEGENHEIT
Im Strafrecht gelten sogenannte Rahmengebühren.
Im Umfang des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten, nach billigem Ermessen. ( § 14 RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zu treffen, die über dem gesetzlichen Rahmen liegt. Der Rechtsanwalt darf aber diesen gesetzlichen Rahmen nicht unterschreiten.
Der Rechtsanwalt wird für seine außergerichtliche Tätigkeit und für seine gerichtliche Tätigkeit vergütet. Ist der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich tätig, werden die Gebühren addiert.
Oft wird auch nach der Mittelgebühr abgerechnet.
Tabelle der strafrechtlichen Gebührenansprüche
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Im Ordungswidrigkeitenrecht gelten sogenannte Rahmengebühren.
Im Umfang des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten, nach billigem Ermessen. ( § 14 RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, abweichend vom gesetzlich vorgegebenen Rahmen mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zu treffen, die über dem gesetzlichen Rahmen liegt. Der Rechtsanwalt darf aber diesen gesetzlichen Rahmen nicht unterschreiten.
Der Rechtsanwalt wird für seine außergerichtliche Tätigkeit und für seine gerichtliche Tätigkeit vergütet. Ist der Rechtsanwalt außergerichtlich und gerichtlich tätig, werden beide Gebührenansprüche addiert.
Oft wird auch nach der Mittelgebühr abgerechnet.
Tabelle der ordnungswidrigkeitlichen Gebührenansprüche
VERWALTUNGSRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN
In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten bemessen sich die Gebühren nach den zivilrechtlichen Grundlagen.
Es gilt auch hier, dass die Gebührenhöhe von dem Streitwert abhängt, sowie, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich (Tabelle 1) oder vor Gericht (Tabelle 2) tätig wird.
Die Höhe des Streitwertes wird vom Gericht festgelegt.
Beispiele:
- Führerscheinsachen ab Wert – € 4.000,–
- Ausländersachen ab Wert € 4.000,–
- Bausachen nach Interesse der Streitigkeit
Sofern um einen festen Betrag gestritten wird, wird dieser als Streitwert festgelegt.
SONSTIGE ANGELEGENHEITEN
Wegen der Vielfalt der sonstigen Angelegenheiten kann ich hier keine Auskunft bezüglich der Gebührenhöhe erteilen, ohne dass ich weitere Informationen habe.
Senden Sie mir eine e-Mail mit Ihren Fragen oder wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt vor Ort.